Widerrufsbelehrung
Belehrung über das Rücktrittsrecht von Verbrauchern im Sinne von Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) und Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
Von einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag (§ 3 Z 1 FAGG) und von einem Fernabsatzvertrag – d.h. von einem mit der eww ag oder Wels Strom GmbH ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossenen Vertrag – (§ 3 Z 2 FAGG) kann ein Verbraucher im Sinne des KSchG gemäß § 11 FAGG zurücktreten. Hat ein Verbraucher im Sinne des KSchG seine Vertragserklärung weder in den von eww ag oder Wels Strom GmbH für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von eww ag oder Wels Strom GmbH auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann der Verbraucher von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag gemäß § 3 KSchG zurücktreten.
Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Ist die Ausfolgung einer Vertragsurkunde unterblieben bzw. ist eww ag oder Wels Strom GmbH den gesetzlichen Informationspflichten nicht nachgekommen, so verlängert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate. Holt eww ag oder Wels Strom GmbH die Urkundenausfolgung/die Informationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage, nachdem der Verbraucher die Urkunde/die Information erhalten hat. Die Rücktrittserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Damit der Verbraucher sein Rücktrittsrecht ausüben kann, muss der Verbraucher eww ag oder Wels Strom GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail an info(at)gastino.at oder info(at)voltino.at) über seinen Entschluss informieren, von diesem Vertrag zurückzutreten. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechtes vor Ablauf der Rücktrittfrist absendet. Ein Musterwiderrufsformular steht auch unter Downloads, Informationen & Preisblätter | Voltino & Gastino zur Verfügung.
Wenn der Verbraucher von einem Vertrag gemäß § 11 FAGG oder § 3 KSchG zurücktritt, hat eww ag oder Wels Strom GmbH dem Verbraucher alle Zahlungen, die eww ag oder Wels Strom GmbH vom Verbraucher erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt des Verbrauchers von diesem Vertrag bei eww ag oder Wels Strom GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet eww ag oder Wels Strom GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Verbraucher nach Aufforderung des Unternehmens ausdrücklich erklärt, dass die Dienstleistungen oder Lieferungen der vertragsgegenständlichen Leistungen während der Rücktrittsfrist beginnen sollen, so hat dieser der eww ag oder Wels Strom GmbH den Betrag (Entgelt) zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die eww ag oder Wels Strom GmbH von der Ausübung des Rücktrittsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Leistungen entspricht.